Winterreifenpflicht
Mit der Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes hat Österreich eine Winterreifenpflicht sowie eine Mitführungspflicht von Schneeketten für Lastkraftwagen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht eingeführt. Diese Pflicht gilt im Zeitraum der Wintermonate jeweils vom 1. November bis 15. April des nachfolgenden Jahres. Diese Gesetzgebung gilt für alle in- und ausländischen Fahrzeuge!
Die Winterreifen oder auch M+S-Reifen werden an mindestens einer Antriebsachse angebracht und müssen eine Profiltiefe von mind. 4 mm bei Radialreifen aufweisen. Bei der Schneekettenpflicht müssen geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden.
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Mit der 29. Novelle des Kraftfahrgesetzes (BGBl I 2008/6 weg: 4.1.2008) wurde Anfang Jänner 2008 die Pflicht zu "Licht am Tag" abgeschafft.
Viele Fahrzeuglenker hatten befürchtet, dass sie ihr auf Fahrlichtschaltung umgerüstetes Fahrzeug auf eigene Kosten wieder zurückbauen lassen müssten. Der ÖAMTC gab aber sofort Entwarnung. "Fahrlichtschaltungen, die Abblendlicht oder Nebelscheinwerfer automatisch mit der Zündung aufdrehen, bleiben auch nach dem Aus für Licht am Tag erlaubt", sagt Mario Rohracher, Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung.
Trotz des "Aus" für das generelle "Licht am Tag" in Österreich wurden die Vorteile von Tagfahrlicht nicht in Frage gestellt. Die Vorteile konnten in mehr als 40 internationalen Studien als unfallreduzierend nachgewiesen werden. "Der ÖAMTC hat daher Bemühungen auf EU-Ebene unterstützt, verpflichtend serienmäßiges Tagfahrlicht für alle neu zugelassenen Fahrzeuge so rasch als möglich umzusetzen", sagt Rohracher. Ab Februar 2011 sollen alle neuen PKW mit serienmäßigem Tagfahrlicht ausgestattet werden.
Diese Verpflichtung trifft die Fahrzeughersteller und nicht die Autofahrer. Ob der Lenker bei seinem Fahrzeug, das nicht mit Tagfahrlicht ausgestattet ist, bei guter Sicht mit Licht am Tag unterwegs sein möchte, bleibt ihm (in Österreich) weiterhin selbst überlassen.
Tagfahrlicht blendet nicht, ist nur so hell, wie es im Sinne der Verkehrssicherheit sein muss, der Energieverbrauch ist verschwindend gering und ein Lampentausch wird nahezu unnötig, weil es auf die Lebensdauer des Fahrzeugs ausgerichtet ist.
Derzeit besteht in 22 europäischen Ländern die Verpflichtung auch bei Tag mit Licht zu fahren, in drei weiteren Staaten (Deutschland, Schweiz und Frankreich) wird dies empfohlen. Österreicher, die ins Ausland fahren, sollten sich daher vorher genau erkundigen, wo Lichtpflicht besteht, um zum Teil sehr hohe Strafen zu vermeiden.
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